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 Revision und Prüfungen

Schutzklasse

 

Sichtprüfung

 (Jahr)

Umfassende Prüfung

(Jahr)

Umfassende Prüfung

kritischer Systeme (Jahr)

I und II

1

2

 

III und IV

2

4

1


Anmerkung: Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate  

                      einer Sichtprüfung unterzogen werden.  Der elektrische Test der Installationen sollte    

                      einmal im Jahr ausgeführt werden. Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen

                      Prüfplan wäre es die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen, wo es sinnvoll 

                      erscheint die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen Zeiten des Jahres zu

                      messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte Veränderungen  zu bekommen.        

Quelle: Blitzplaner, Dehn, 2. aktualisierte Auflage  Feb.2007